Die Sprachtherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der Zuzahlung befreit.
Bei privat versicherten Patienten übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.
Ob eine sprachtherapeutische Behandlung notwendig ist oder nicht, entscheidet der Arzt.